
Die Martinus-Schule im Überblick
Informationen rund um das Aufnahmeverfahren, das Schulleben und die Kinder
Schulform
Förderschule Sprache
Sonderpädagogische Förderung bezieht sich auf alle Lern-und Entwicklungsstörungen.
Die Förderschule Sprache fördert Schülerinnen und Schüler, die in der Sprachentwicklung, der Sprachverarbeitung und im Sprachgebrauch sonderpädagogischen Unterstüzungsbedarf benötigen.
Eltern können einen Antrag zur Eröffung eines Verfahrens zur Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfes AO-SF stellen.
Über den sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf entscheidet die Schulaufsicht.
Bei festgestelltem Unterstützungsbedarf können die Eltern als Förderort für ihr Kind die von Schulaufsicht benannte Regelschule im gemeinsamen Lernen oder Förderschule wählen.
Schülerinnen und Schüler der Förderschule Sprache weisen immer vorrangig den Förderschwerpunkt Sprache auf.
Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf und Förderort werden jählich von der Schule überprüft.
Bei Bedarf wir der Förderort durch die Schulaufsicht neu festgelegt.

Unterricht
Wie wird in der Martinus-Schule gearbeitet?
Wie alles begann
Seit 1975 bestehen die Schulen für Sprachbehinderte des Kreises Aachen. Zunächst gab es nur eine Schule mit dem Standort Eschweiler-Kinzweiler. Daraus entwickelten sich zwei selbständige Schulen: die Martinus-Schule in Baesweiler und die Erich Kästner-Schule in Eschweiler-Stich.
Wer geht zur Martinus-Schule?
Die Martinus-Schule fördert Kinder im Primarbereich (Grundschule), deren Sprache hochgradig gestört und deren Kommunikationsverhalten so bedeutsam beeinträchtigt ist, dass sie[ sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf benötigen.
Welche Ziele hat die Schule?
Über die Aufgaben der allgemeinen Schule hinaus hat die Förderschule Sprache den Auftrag, Schülern durch den Aufbau eines altersgemäßen Sprachverhaltens sowie eines tragfähigen Lern- und Sozialverhaltens eine erfolgreiche schulische Entwicklung zu ermöglichen. Für den größeren Teil unserer Schüler ist die Schule „Durchgangsschule“. Ein Wechsel- mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf oder aufgehobenem Unterstützungsbedarf - in die Regelschule kann nach Antrag und Genehmigung bei der Schulaufsicht erfolgen.
Wie wird in der Martinus-Schule gearbeitet?
Die Schule arbeitet nach den Richtlinien der Grundschule. Die Schuleingangsphase kann je nach Lern- und Entwicklungsstand zwei oder drei Jahre lang sein. Danach folgen die Klassen 3 und 4.
Art und Auswirkung des jeweiligen Sprachentwickungsstandes verlangen eine sorgfältige Auswahl der Unterrichtsinhalte unter sonderpädagogischen Aspekten. In allen Unterrichtsfächern steht die Sprachförderung im Vordergrund.
Die Sprachtherapie setzt eine umfassende sonderpädagogische Diagnose voraus. Neben der sprachtherapeutischen Förderung im Klassenverband ist zumeist zusätzlich Einzel- bzw. Gruppenbehandlung erforderlich.
Wichtige Aspekte sind hierbei:
- Lernen mit allen Sinnen
- Erweitern der sprachlichen Fähigkeiten in gezielt ausgewählten handlungsorientierten Situationen
- Unterstützung der Sprachtherapie durch Musik und Rhythmik
- Vielfältige psychomotorisch orientierte Bewegungsangebote am Schulvormittag sowie Übungen zur sensorischen Integration
- Ergotherapie
- Wahrnehmungsförderung
- Einsatz der neuen Medien und Entwicklung der Medienkompetenz bei der Arbeit am Computer
Wann verlässt man die Martinus-Schule?
Jährlich wird der sonderpädagogische Förderbedarf unserer Schüler überprüft. Kinder, die nur noch geringen oder keinen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf mehr aufweisen, wechseln in die Grundschule ihres Wohnbereiches.
Wischen Sie nach links, um den vollständigen Stundenplan zu sehen.
Unterricht
Stunden | Montag | Dienstag | Mittwoch | Donnerstag | Freitag |
1. Stunde8:30 - 9:15 | |||||
2. Stunde9:15 - 10:00 | |||||
Pause10:00 - 10:30 | |||||
3. Stunde10:30 - 11:15 | S1-S3 Unterrichtsende um 11.15 Uhr |
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4. Stunde11:15 - 12:00 | S1-S2 Unterrichtsende um 12.00 Uhr |
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Pause12:00 - 12:15 | |||||
5. Stunde12:15 - 13:00 | Für alle Klassen Unterrichtsende um 13.00 Uhr |
S1-S3 Förderunterricht mit Teilgruppen der Klassen |
S1-S3 Förderunterricht mit Teilgruppen der Klassen |
S4 Unterrichtsende um 13.00 Uhr |
|
6. Stunde13:00 - 13:45 | S3-S4 Unterrichtsende um 13:45 Uhr |
Unsere Schulkinder
Die Martinus-Schule fördert Kinder im Primarbereich (Grundschule) mit erheblichen Sprachentwicklungsverzögerungen.
Neben den Sprachentwicklungsstörungen zeigen unsere Schüler teilweise auch:
- Wahrnehmungsstörungen
- Motorische Entwicklungsverzögerung
- Konzentrationsstörungen, leichte Ablenkbarkeit
- Probleme im sozial-emotionalen Bereich
Was bedeutet Sprachentwicklungsverzögerung?
Mit vier bis fünf Jahren sollte die Sprachentwicklung weitgehend abgeschlossen sein. Das Kind sollte in einfachen Sätzen, gut verständlich sprechen und Anweisungen verstehen.







Schulsozialarbeit
Die Schulsozialarbeit Stelle ist vom 01.09.2022-17.10.2022 nicht besetzt.
Der Bereich wir ab 17.10.2022 aktualisiert.
Defne Aydinli
B. A. Sozialpädagogin
Liebe Schülerinnen und Schüler,
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigten,
Ich bin über den freien Träger SPRUNGbrett als Schulsozialarbeiterin seit Ende September 2019 an unserer Schule tätig.
Im Rahmen meiner Tätigkeit als Schulsozialarbeiterin bin ich Ansprechpartnerin sowohl für Schüler*innen und Eltern, als auch für Lehrer*innen.
Schüler*innen und Eltern werden von mir bei familiären, schulischen sowie persönlichen Schwierigkeiten beraten und unterstützt.
Selbstverständlich unterliege ich der Schweigepflicht.
Alle Anliegen werden von mir vertraulich behandelt.
Arbeitszeiten
Sie erreichen mich zu folgenden Zeiten telefonisch und in der Martinus-Schule:
montags |
08:00 – 13:00 im Wechsel nicht jeden Montag |
dienstags |
08:00 – 17:00 |
mittwochs |
____________________________________________ |
donnerstags |
08:00 – 17:00 |
Sie können gerne unter den angegebenen Kontaktdaten persönliche Gesprächstermine vereinbaren. Hausbesuche sind nach Absprache ebenfalls möglich.
Das Büro befindet sich neben dem Sekretariat (Raum E17).
Kontaktdaten
Telefon: 02401 / 6072-13
Telefon: 0173 / 3051 911
E-Mail : defne.aydinli@sprungbrett-aachen.de
In dringenden Fällen können Sie im Sekretariat bei Frau Schubert unter 02401/6072-0 eine Nachricht für mich hinterlassen.
Arbeitsfelder
Die Schülerinnen und Schüler werden gefördert und unterstützt durch:
- Krisenintervention; als Ansprechpartnerin für Konflikte in der Schule und Zuhause
- Sozialpädagogische Gruppenarbeit z.B. Sozialtraining
- Streitschlichtung und die Streitschlichter-Ausbildung
Die Eltern erfahren Unterstützung durch:
- Beratung im Bereich des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT):
Informationen und Unterstützung bei Anträgen für das BuT, z.B. für das Mittagessen oder die Klassenfahrt
- Beratung in Erziehungsfragen
- Vermittlung zu und Zusammenarbeit mit Beratungsstellen
Das OGS Team wird unterstützt durch:
- Beratung, beispielsweise in Erziehungsfragen
- Einmal in der Woche unterstütze ich die Schüler*innen in der OGS-Farbklecks bei den Hausaufgaben und führe ein Gruppenangebot durch

Ausbildungsort
Die Ausbildung an unserer Schule
Nach der Neuordnung des Lehrerausbildungsgesetzes in NRW (2009) wurde der Praxisanteil im Lehramtsstudium deutlich erhöht. Ziel ist eine engere Verbindung von Theorie und Praxis.
Alle Lehramtsstudenten müssen folgende Praxiselemente absolvieren, für die jeweils auch die Martinus-Schule Plätze zur Verfügung stellt:
Möglichst vor Aufnahme des Lehramtsstudiums:
Eignungspraktikum Dauer: mindestens 20 Tage
Im ersten Teil des Studiengangs (Bachelorstudium) :
Orientierungspraktikum Dauer: mindestens ein Monat
Berufsfeldpraktikum Dauer: mindestens 4 Wochen
Im zweiten Teil des Studiengangs (Masterstudium) in Zusammenarbeit mit der Universität Köln und dem Zentrum für Lehrerausbildung Jülich:
Praxissemester Dauer: 5 Monate bei 240 Stunden Anwesenheit an der Schule
Darüber hinaus stellt die Martinus-Schule – mit dem offenen Ganztag -weitere Praktikumsplätze bereit:
in Zusammenarbeit mit der Hochschule Heerlen für Studierende der Logopädie,
für Sozialpraktika von Schulen
für Schülerinnen und Schüler von Berufsbildenden Schulen
Alle Bewerbungen werden grundsätzlich schriftlich mit Lebenslauf bei der Schulleitung eingereicht. Dies gilt auch für Praktikanten der OGS.
Förderschwerpunkt Sprache
Gezielte Sprachtherapie & fundierte unterrichtsimmanente Sprachförderung
Die Martinus-Schule fördert Kinder, die einen festgestellten Förderbedarf im Förderschwerpunkt Sprache haben. Es können Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen auftreten.
1. Sprachentwicklungsstörungen
Bei den meisten betroffenen Kindern ist die Sprachentwicklung nachhaltig auf verschiedenen Ebenen gestört. Dies kann sowohl beim aktiven Sprechen (Sprachproduktion) als auch beim Verstehen (Sprachverständnis) der Fall sein. Die Ursachen von Sprachentwicklungsstörungen sind komplex und gegenseitiger Beeinflussung unterworfen. Eine allgemeingültige Ursache gibt es demnach nicht, denn das Störungsbild eines jeden Kindes ist individuell verschieden.
Mit vier bis fünf Jahren sollte die Sprachentwicklung weitgehend abgeschlossen sein. Das Kind sollte in einfachen Sätzen gut verständlich sprechen und Anweisungen verstehen. Eine Störung der Sprachentwicklung kann folgendermaßen aussehen:
- Artikulation/Aussprache:
- viele Wörter werden falsch, undeutlich oder unvollständig ausgesprochen
- es werden Laute verwechselt, ausgelassen oder falsch gebildet
- lange Wörter werden vereinfacht
- Grammatik/ Satzbau und Wortschatz
- Sätze werden nicht richtig gebildet
- passende Wörter zum Bilden von Sätzen fehlen
- Wörter und Anweisungen werden nicht richtig verstanden, da der Wortschatz gering ist
- Kommunikation:
- Erzählungen und Schilderungen sind nicht vollständig oder unverständlich
- Verhaltensweisen in der Kommunikation sind unangemessen (z.B. fehlender Blickkontakt, wenig Sprechfreude)
2. Sprechstörung:
- Stottern: Stottern ist eine Redeflussstörung, das flüssige Sprechen wird unterbrochen oder unmöglich gemacht
- Die Kinder sprechen überhastet und gehemmt
- Mutismus: Das Kind verweigert das Sprechen mit einzelnen Personen oder völlig
3. Besondere Formen von Sprachstörungen wie Näseln, organische Veränderungen der Sprachorgane oder Stimmstörungen können auftreten.
Alle Sprachauffälligkeiten können kombiniert oder einzeln auftreten.
Neben den Sprachentwicklungsstörungen zeigen unsere Schüler teilweise auch:
- Wahrnehmungsstörungen
- Motorische Entwicklungsverzögerungen
- Konzentrationsstörungen, leichte Ablenkbarkeit
- Probleme im sozial-emotionalen Bereich
Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen sind in ihrem Erscheinungsbild sehr vielfältig und können sowohl Auswirkungen auf das Lern- und Leistungsverhalten ,z.B. im Bereich des Schriftspracherwerbs, als auch auf die Persönlichkeitsentwicklung eines Kindes haben.
Die Martinus-Schule trägt dieser Problematik einerseits durch gezielte Sprachtherapie und andererseits durch eine fundierte unterrichtsimmanente Sprachförderung Rechnung.

Aufnahmeverfahren
Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (AO-SF) / Gemeinsames Lernen (GL)
Ergeben sich zu Beginn der Schulpflicht oder während des Besuchs der allgemeinen Schule für die Erziehungsberechtigten oder die Schule Anhaltspunkte dafür, dass eine Schülerin oder ein Schüler nur mit sonderpädagogischer Unterstützung im Unterricht hinreichend gefördert werden kann, so ist ein „Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und zur Entscheidung über den schulischen Förderort“ durchzuführen.
Im Rahmen dieses Verfahrens haben die Erziehungsberechtigten die Möglichkeit, sich jederzeit mit den am Verfahren beteiligten Personen zu besprechen. In allen Schulen liegt Informationsmaterial über das Verfahren vor.
Die sonderpädagogische Förderung einer Schülerin oder eines Schülers bedeutet keine Stigmatisierung. So kann bei einigen Förderschwerpunkten der Hauptschulabschluss auch an einer Förderschule erworben werden, wobei dies aus dem Zeugnis selbst nicht hervorgeht.
Zu beachten ist ebenfalls, dass die jeweilige Schule jährlich zu überprüfen hat, ob der festgestellte sonderpädagogische Förderbedarf auch weiterhin noch besteht und ob ggf. der Besuch einer anderen Schule angebracht ist.
Weitere Informationen und Anträge zum AO-SF finden Sie hier (Link zur Seite der Städteregion Aachen).
Hospitation
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